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   RG, 21.10.1919 - IV 431/19   

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https://dejure.org/1919,532
RG, 21.10.1919 - IV 431/19 (https://dejure.org/1919,532)
RG, Entscheidung vom 21.10.1919 - IV 431/19 (https://dejure.org/1919,532)
RG, Entscheidung vom 21. Oktober 1919 - IV 431/19 (https://dejure.org/1919,532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Wesen des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl. Wann ist insbesondere die Wegnahme von Sachen vollendet, die den Teil einer Menge ungesonderter gleichartiger Vorräte bilden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57

    Rechtsmittel

    Waren sie von dem ihnen vorgeschriebenen Wege zum Zustellungsort abgewichen und hatten sie sich dadurch der Überwachung entzogen, so brachen sie den Gewahrsam des Speditionsinhabers nicht "mittels" Ablösens der Verwahrungsmittel (RGSt 53, 162; 54, 32, 33 f; BGHSt 5, 205).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53

    Rechtsmittel

    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 311/67

    Gewahrsam eines Fahrers - Alleingewahrsam mangels Überwachungsmöglichkeit wegen

    Dabei ist es im wesentlichen eine Tatfrage, ob er trotz größerer Entfernungen in der Lage war, die tatsächliche Sachherrschaft darüber auszuüben (vgl. RGSt 50, 183, 184; 52, 143, 145; 54, 32, 33; 56, 115, 116; RG GA 69, 105; BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51].
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 488/56

    Rechtsmittel

    Bei dem Unterordnungsverhältnis, in dem der Angeklagte zu Krüger stand und bei der Kürze des Transports, der in dem Herrschaftsbereich des Arbeitgebers blieb, hatte der Angeklagte keinen Alleingewahrsam, sondern er teilte den Gewahrsam mit seinem Arbeitgeber (RGSt 52, 143; 54, 32).
  • BGH, 10.11.1955 - 3 StR 373/55

    Rechtsmittel

    Danach hat der Beschwerdeführer gemeinschaftlich mit den früheren Mitangeklagten B. und C. der Firma St. fortgesetzt Kohlen entwendet, während sie zu einem bestimmten Abnehmer befördert wurden Nach der rechtlich einwandfreien Würdigung des Landgerichts war die Eigentümerin während des Transports zunächst Inhaberin des Gewahrsams geblieben, weil B. bei ihr als Kraftfahrer angestellt war und keine eigene Verfügungsgewalt über die Kohlen erlangte, sondern sie nur für seine Dienstherrin ausübte (vgl RGSt 52, 143; 54, 32).
  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 370/60

    Rechtsmittel

    Daran fehlt es hier; denn die Untreuehandlung der Mitangeklagten H. bestand gerade in der Aushändigung des Geldes an den Angeklagten, die Vortat und die vom Landgericht als Hehlerei angesehene Handlung des Angeklagten bildeten also einen Vorgang (vgl. RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; BGH 3 StR 524/51 vom 10. September 1951; 4 StR 527/53 vom 21. Januar 1954 und 5 StR 67/57 vom 19. März 1957).
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